Ablauf & Kosten
Damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können, finden Sie hier nähere Informationen zum Ablauf einer Therapie sowie zu den entstehenden Kosten.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, sich in Ruhe einzulesen. Gerne kläre ich offene Fragen persönlich im Gespräch.

Ablauf
Um zu klären, ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, wird ein Erstgespräch vereinbart.
Es können weitere Vorgespräche folgen, in denen wir uns kennenlernen, eine erweiterte Anamnese und ausführliche Diagnostik durchgeführt und die Ergebnisse besprochen sowie Therapieziele festgelegt werden.
Daraufhin entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden soll.
Kosten
Gesetzliche Krankenkasse
Die Kosten der Therapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen.
Dafür muss die Krankenkassenkarte beim Erstgespräch und jeweils zu Beginn
des Quartals mitgebracht werden.
Private
Krankenkasse
In der Regel werden die Kosten von der privaten Krankenkasse übernommen, doch hat jede Versicherung ihre individuellen Bestimmungen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) .
Berufsgenossenschaft und Beihilfe
Die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mehrheitlich.

Auch Selbstzahlung der Psychotherapie ist möglich.
Manchmal entscheiden sich Klient*innen dafür, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen, z.B. wenn keine krankheitswertige Diagnose gestellt werden kann, aber dennoch das Bedürfnis nach professioneller Unterstützung besteht. Die psychotherapeutischen Leistungen werden entsprechenden der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt.
Ausfallhonorar
Ich arbeite in meiner Praxis nach dem Bestellsystem, d.h. jeder vereinbarte Termin ist individuell mit Ihnen abgesprochen und ausschließlich für Sie reserviert. So können Sie sicher sein, dass ich die Wartezeiten in meiner Praxis und den zeitlichen Aufwand Ihrer Termine bei mir für Sie so klein wie möglich halte.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können – unabhängig von den Gründen, also auch im Krankheitsfall – müssen Sie diesen mindestens 48 Stunden vorher bei uns absagen.
Dies kann gerne auch telefonisch (AB) erfolgen. Sollte ich keine rechtzeitige Absage von Ihnen erhalten, behalten ich mir vor, ein Ausfallhonorar privat in Rechnung zu stellen.
